Steuerfreie Zuwendungen
für Mitarbeiter
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Egal, ob als Dankeschön, zu persönlichen Anlässen oder als Gehaltsextra für gute Leistung. Es gibt viele Gründe für Geschenke oder Goodies an Ihre Mitarbeiter. Steuerfreie Zuwendungen sind auch für Sie eine attraktive Möglichkeit zum Verschenken. Dabei handelt es sich um Sachzuwendungen, die Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt bekommen. Das können z.B. Geschenke oder Gutscheine für Waren und Dienstleistungen sein. Bis zu einer bestimmten Grenze sind diese Mitarbeitergeschenke steuerfrei für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Steuerfreie Geschenke zu jedem Anlass
Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer können jeden Monat, unabhängig von besonderen Anlässen gewährt werden. Jeder in Ihrem Unternehmen kann von diesen Vorzügen profitieren. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Angestellten, Minijobber oder eine Aushilfskraft handelt.
Zusätzlich zu den monatlichen Sachzuwendungen besteht auch für besondere Anlässe die Möglichkeit, Gebrauch von steuerfreien Geschenken zu machen. Auch hier muss eine Freigrenze eingehalten werden. Besondere Anlässe können persönlicher oder betrieblicher Natur sein.
Zu den persönlichen Anlässen zählen:
- Geburtstag
- Geburt des Kindes
- Hochzeit
Zu den betrieblichen Anlässen zählen:
- Amts- oder Funktionswechsel
- Jubiläum
- Abschied eines Kollegen
Übrigens: Feiertage wie Weihnachten, Ostern etc. gehören nicht zu besonderen Anlässen.
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Wann ist eine Zuwendung an Mitarbeiter steuerfrei?
Damit Geschenke oder Gehaltsextras die Voraussetzung für steuerfreie Zuwendungen vom Arbeitgeber erfüllen, müssen Sie folgendes beachten:
- Bei der Vergabe von steuerfreien Zuwendungen bewegen Sie sich innerhalb der maximalen Freigrenze von bis zu 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Der besondere Anlass erlaubt die Verwendung von zusätzlich bis zu 60 Euro. Jeder weitere Cent führt dazu, dass der Betrag versteuert werden muss.
- Erlaubt sind lediglich Sachzuwendungen in Form von Geschenken, Gutscheinen oder Dienstleistungen. Eine gleichwertige Barauszahlung fällt nicht in die Kategorie und wäre voll steuerpflichtig.
- Die maximale Freigrenze von 50 Euro dürfen Sie übersteigen, wenn in einem Monat zu einem Sachbezug ein persönlicher oder betrieblicher Anlass hinzukommt. In diesem Fall dürfen Sie beide Module kombinieren. Damit würde der steuerfreie Betrag in diesem Monat bis zu 110 Euro betragen.
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Ideen für steuerfreie Zuwendungen vom Arbeitgeber
Die Auswahl für Sachbezüge ist groß, allerdings zeichnen sich bei Arbeitnehmern Favoriten ab. Gelungene steuerfreie Mitarbeitergeschenke sind z.B.:
- Hochwertige Trinkflaschen oder Lunchboxen
- Gutscheine zum Tanken, für Lebensmittel oder Restaurants
- Dienstleistungen
- Fitnessstudiobeiträge
Beachten Sie stets: Gutscheinkarten oder ähnliches lösen zwar Freude aus, mit einem nachhaltigen und hochwertigem Sachgeschenk liefern Sie aber einen echten Mehrwert. Trinkflaschen aus Edelstahl oder Lunchboxen wie die BYTE sind steuerfreie Mitarbeitergeschenke für den alltäglichen Gebrauch.
Wenn Sie sich für eine hochwertige Trinkflasche, Lunchbox oder einen Trinkbecher mit Klasse entscheiden, dürfen Ihre Mitarbeiter schon bald auspacken. Die Produkte werden binnen 10 Tagen geliefert und erreichen Ihr Büro eingepackt in nachhaltiger Verpackung aus FSC-Karton.
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Mehrwert für jedermann
Mitarbeitergeschenke oder andere Extras in Form von steuerfreien Zuwendungen stellen für beide Seiten einen positiven Nutzen dar. Die Mitarbeiter freuen sich nicht nur über die Wertschätzung, sondern haben bei dieser Option auch noch mehr Netto vom Brutto. Für Sie als Unternehmer sind steuerfreie Geschenke eine Betriebsausgabe und wirken sich damit steuermindernd aus.